Uwe Carsten Gerlt

Rechtsanwalt

Als Wirtschaftsjurist berate ich meine Mandanten in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb ihres Unternehmens entstehen können:

Das beginnt oft mit der Gründung einer Gesellschaft und deren Anmeldung bei den zuständigen Behörden. Es folgt der Entwurf von Anstellungs-und Arbeitsverträgen, der Schutz von Firma, Marken und Know-how, die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen und die Beratung bei Liefer- und Vertriebsverträgen. Daneben steht die Betreuung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und in wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Ich entwerfe die von Ihnen benötigten Verträge oder Vertragsmuster, überprüfe vorhandene Vereinbarungen, passe sie geänderten Bedürfnissen an und begleite oder vertrete Sie in Vertragsverhandlungen. In Konfliktfällen übernehme ich die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Abwehr ungerechtfertigter Gegenforderungen.

Die Abfassung zweisprachiger Verträge und die Führung von Vertragsverhandlungen in englischer Sprache ist für mich selbstverständlich.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Einrichtung eines Risk-Managements und einer darauf abgestimmten Compliance-Organisation und der Installation eines funktionierenden Vertragsmanagements. Ich unterstütze Sie bei der ehe- und familienrechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens und bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Und ich berate Sie bei Joint Ventures und bei Unternehmenstransaktionen, z.B. beim Verkauf Ihres eigenen Unternehmens.

Im einzelnen berate ich in folgenden Rechtsgebieten:

Handels- und Wirtschaftsrecht

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Compliance Management

Deutsches und europäisches Kartellrecht

Arbeitsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Family Wealth

Mergers and Acquisitions

Prozessführung

Rechtsgutachten

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